Allgemeines

     

Die Grundschule Lentföhrden hat zwei Schulstandorte: die Grundschule in Lentföhrden und die Grundschule in Nützen. Die Außenstelle ist 4,1 km von der namensgebenden Schule entfernt. Schulträger ist der Schulverband Nützen-Lentföhrden.

Das Schulbüro (Schulsekretärin Frau Eising) für beide Standorte befindet sich in Lentföhrden.

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Schulanschrift:

Grundschule Lentföhrden

Schulstraße 63

24632 Lentföhrden

 

Grundschule Nützen

Schulstraße 14

24568 Nützen

 

Kontakt:

Grundschule in Nützen 04191/3292

Grundschule in Lentföhrden 04192/3882

Fax: 04192/3066876

email: grundschule.lentfoehrden@schule.landsh.de

Leitung:

Schulleiterin: Johanna Draheim

Stellvertretender Schulleiter: Claus Husmann

Schulsozialarbeit:

04192/8899259

schulsozialarbeit.lentfoehrden@schule.landsh.de

Vorstand Schulelternbeirat:

Frau Schroedter, Tel.: 04192-2015948

Frau Thies, Tel. 04191/801507

 

Hausmeister:

Nützen: Herr Radtke

Lentföhrden: Frau Gurr 04192/5142

Unterrichts- und Pausenzeiten

Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt. Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erhalten alle 1. und 2. Klassen 20 Unterrichtsstunden und alle 3. und 4. Klassen 26 Unterrichtsstunden. Der Unterricht beginnt überwiegend zur 1. Stunde.

Es gelten folgenden Unterrichts- und Pausenzeiten:

 

Beide Schulstandorte sind Verlässliche Grundschulen. Die Betreuung der Kinder ist ab 07.30 Uhr gewährleistet.

1. Stunde: 07.45 Uhr - 08.30 Uhr

2. Stunde: 08.40 Uhr - 09.35 Uhr

3. Stunde: 09.50 Uhr - 10.35 Uhr

4. Stunde: 10.45 Uhr - 11.30 Uhr

5. Stunde: 11.45 Uhr - 12.30 Uhr

6. Stunde: 12.35 Uhr - 13.20 Uhr

 

 

Iserv

Die Schule stellt ihren Schülerinnen und Schülern als Kommunikations- und Austauschplattform IServ zur Verfügung. IServ dient ausschließlich der schulischen Kommunikation und ermöglicht allen Nutzern, schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen. Alle Nutzer müssen sich verpflichten, die Rechte anderer Nutzer zu achten. Dazu ist eine entsprechende Einwilligungserklärung abzugeben.

 

 

Einverständniserklärung.